E-Rechnungsprozess

Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema E-Rechnung bei SPIE Germany Switzerland Austria

Umstellung auf E-Rechnung: Registrieren Sie sich jetzt! 

Zum 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft. Um die Umstellung auf den digitalen Rechnungsprozess so effizient und einfach wie möglich zu gestalten, haben wir auf dieser Seite alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze:
✓ Für den elektronischen Rechnungseingang steht Ihnen pro SPIE-Gesellschaft jeweils ein Eingangspostfach zur Verfügung
✓ Die Eingangspostfächer können E-Mails bis zu einer maximalen Größe von 15 MB empfangen
✓ Wir akzeptieren alle ab 1.1.2025 gesetzlich vorgesehenen Formate (bevorzugt ZUGFeRD) sowie - so lange zulässig -  einfache PDF-Rechnungen und postalisch zugestellte Papierrechnungen

Die Registrierung für die elektronische Rechnungsübermittlung  gilt für die SPIE Germany Switzerland Austria GmbH sowie die hier aufgeführten steuerpflichtigen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Rechnungsstellung (ANR)

Registrierung

Hinweise zur Registrierung

 

Um einen sicheren Prozess zu gewährleisten, ist eine vorherige Registrierung Ihrer Absender-E-Mail Adresse(n) für den elektronischen Rechnungsversand erforderlich. Füllen Sie dazu bitte das folgende Formular aus. 

Registrierungsformular
Angabe Lieferantennummer
Liegt Ihnen die Lieferantennummer vor?

Die Lieferanten Nummer (beginnt mit 1) finden Sie auf der Bestellung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt FAQ.

Registrierung E-Mail-Adressen

Hinweise zur Registrierung


Auf Vollständigkeit achten:
Wichtig ist, dass jede E-Mail-Adresse, von der aus Ihr Unternehmen Rechnungen an die E-Rechnungspostfächer sendet, im Formular erfasst wird.
Neuregistrierung bei Änderung erforderlich:
Ändert sich die registrierte Absender-E-Mail-Adresse, so ist eine umgehende Neu-Registrierung erforderlich. Nur so kann eine schnellstmögliche Verarbeitung Ihrer Eingangsrechnungen weiterhin gewährleistet werden.
Mehrfachregistrierung entfällt:
Ihre Registrierung gilt für alle hier genannten SPIE-Gesellschaften. Es ist keine weitere Registrierung je Einzelgesellschaft und E-Rechnungspostfach erforderlich. Dies gilt auch für Kunden und Lieferanten, die sich bereits bei einer oder mehreren SPIE E-Rechnungspostfächern registriert haben.
Hinweis Konzernunternehmen:
Als Konzernunternehmen ist für jede rechtlich selbstständige Einheit eine eigene Registrierung vorzunehmen

FAQ

Hilfreiche Informationen zum Thema E-Rechnungsprozess

 

Sie haben Fragen zum Thema E-Rechnungsprozess bei SPIE Germany Switzerland Austria?  In unseren FAQ finden Sie Antworten und weiterführende Informationen zu häufig gestellten Fragen.

Nein, Ihre Registrierung gilt für alle hier genannten SPIE-Gesellschaften.  Es ist daher keine weitere Registrierung je Einzelgesellschaft und E-Rechnungspostfach erforderlich.

Die Regelungen finden Anwendung auf die SPIE Germany Switzerland Austria GmbH sowie die in Deutschland steuerpflichtigen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die in SAP geführt werden. Eine Übersicht der Gesellschaften finden Sie hier

Bitte registrieren Sie jede einzelne E-Mail-Adresse, von der aus Ihr Unternehmen Rechnungen an unsere E-Rechnungspostfächer versendet, über das Formular.

Wir akzeptieren alle ab 1.1.2025 gesetzlich vorgesehenen Formate (bevorzugt ZUGFeRD) sowie - so lange zulässig - einfache PDF-Rechnungen und postalisch zugestellte Papierrechnungen. 

  • ZUGFeRD (ab Version 2.0.1./ bevorzugtes Format):
    Rechnungsbegleitende Anlagen (Formate wie oben) können als separate Dateien in der E-Mail mit dem Hauptdokument oder eingebettet in das Hauptdokument übermittelt werden. Es ist nur ein Hauptdokument je E-Mail möglich.
  • Einfaches PDF*
    Hierbei ist jede Rechnung inklusive dazugehöriger Anhänge zwingend in einer einzelnen PDF-Datei zu übermitteln. Es können mehrere PDF-Rechnungen in einer E-Mail übermittelt werden. Rechnungsbegleitende Anhänge in anderen Formaten sind möglich, Excel (xls/xlsx), txt, csv oder Word (doc/docx), allerdings nur, wenn die E-Mail nur eine PDF-Rechnung enthält.
    *bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsregelung gemäß Wachstumschancengesetz. 
  • X-Rechnung: 
    Rechnungsbegleitende Anlagen (Formate wie oben) können als separate Dateien in der E-Mail mit dem Hauptdokument oder eingebettet in das Hauptdokument übermittelt werden. Es ist nur ein Hauptdokument je E-Mail möglich.
  • Weitere EN 16931-Norm entsprechende Formate:
    Rechnungsbegleitende Anlagen (Formate wie oben) können als separate Dateien in der E-Mail mit dem Hauptdokument oder eingebettet in das Hauptdokument übermittelt werden. Es ist nur ein Hauptdokument je E-Mail möglich.
  • EDI: 
    Zulässig nur für Bestandslieferanten mit bereits aktiv laufender EDI-Rechnungsübertragung und bis auf Widerruf.
  • Papier: 
    Zulässig bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsregelung gemäß Wachstumschancengesetz.
Ja, unsere Eingangspostfächer können nur E-Mails mit Anhängen bis zu einer maximalen Größe von 15 MB empfangen.
Ja, bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsregelung gemäß Wachstumschancengesetz nehmen wir auch noch Papierrechnungen entgegegen. 

Im Zuge der Registrierung über das Formular fragen wir die Lieferantennummer ab. Diese 7-stellige-Nummer finden Sie auf der Bestellung, siehe folgender Screenshot:

Downloads

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Rechnungsstellung der Lieferanten