E-Rechnungsprozess
Umstellung auf E-Rechnung: Registrieren Sie sich jetzt!
Hinweise zur Registrierung
Registrierungsformular
Hinweise zur Registrierung
Auf Vollständigkeit achten:
Wichtig ist, dass jede E-Mail-Adresse, von der aus Ihr Unternehmen Rechnungen an die E-Rechnungspostfächer sendet, im Formular erfasst wird.
Neuregistrierung bei Änderung erforderlich:
Ändert sich die registrierte Absender-E-Mail-Adresse, so ist eine umgehende Neu-Registrierung erforderlich. Nur so kann eine schnellstmögliche Verarbeitung Ihrer Eingangsrechnungen weiterhin gewährleistet werden.
Mehrfachregistrierung entfällt:
Ihre Registrierung gilt für alle hier genannten SPIE-Gesellschaften. Es ist keine weitere Registrierung je Einzelgesellschaft und E-Rechnungspostfach erforderlich. Dies gilt auch für Kunden und Lieferanten, die sich bereits bei einer oder mehreren SPIE E-Rechnungspostfächern registriert haben.
Hinweis Konzernunternehmen:
Als Konzernunternehmen ist für jede rechtlich selbstständige Einheit eine eigene Registrierung vorzunehmen
Hilfreiche Informationen zum Thema E-Rechnungsprozess
Sie haben Fragen zum Thema E-Rechnungsprozess bei SPIE Germany Switzerland Austria? In unseren FAQ finden Sie Antworten und weiterführende Informationen zu häufig gestellten Fragen.
Nein, Ihre Registrierung gilt für alle hier genannten SPIE-Gesellschaften. Es ist daher keine weitere Registrierung je Einzelgesellschaft und E-Rechnungspostfach erforderlich.
Bitte registrieren Sie jede einzelne E-Mail-Adresse, von der aus Ihr Unternehmen Rechnungen an unsere E-Rechnungspostfächer versendet, über das Formular.
- ZUGFeRD (ab Version 2.0.1./ bevorzugtes Format):
Rechnungsbegleitende Anlagen (Formate wie oben) können als separate Dateien in der E-Mail mit dem Hauptdokument oder eingebettet in das Hauptdokument übermittelt werden. Es ist nur ein Hauptdokument je E-Mail möglich.
- Einfaches PDF*:
Hierbei ist jede Rechnung inklusive dazugehöriger Anhänge zwingend in einer einzelnen PDF-Datei zu übermitteln. Es können mehrere PDF-Rechnungen in einer E-Mail übermittelt werden. Rechnungsbegleitende Anhänge in anderen Formaten sind möglich, Excel (xls/xlsx), txt, csv oder Word (doc/docx), allerdings nur, wenn die E-Mail nur eine PDF-Rechnung enthält.
*bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsregelung gemäß Wachstumschancengesetz.
- X-Rechnung:
Rechnungsbegleitende Anlagen (Formate wie oben) können als separate Dateien in der E-Mail mit dem Hauptdokument oder eingebettet in das Hauptdokument übermittelt werden. Es ist nur ein Hauptdokument je E-Mail möglich.
- Weitere EN 16931-Norm entsprechende Formate:
Rechnungsbegleitende Anlagen (Formate wie oben) können als separate Dateien in der E-Mail mit dem Hauptdokument oder eingebettet in das Hauptdokument übermittelt werden. Es ist nur ein Hauptdokument je E-Mail möglich.
- EDI:
Zulässig nur für Bestandslieferanten mit bereits aktiv laufender EDI-Rechnungsübertragung und bis auf Widerruf.
- Papier:
Zulässig bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsregelung gemäß Wachstumschancengesetz.
Im Zuge der Registrierung über das Formular fragen wir die Lieferantennummer ab. Diese 7-stellige-Nummer finden Sie auf der Bestellung, siehe folgender Screenshot: